Über das Jahr 2020 wurden mehrere Vegetationsschnitte durchgeführt.

Schröpfschnitte der Blühflächen

Der Schröpfschnitt der Blühflächen erfolgte ab Juni 2020. 

Die im Untersuchungsgebiet eingesetzten mehrjährigen Blühmischungen können bei Bedarf einmal im Jahr im Spätherbst gemäht werden. Sollen gemonitorten Zielgruppen, wie Insekten Winterquartiere in hohlen Stängeln oder Vögeln Samenstände als Nahrung geboten werden, wird mit dem Abmähen auf Teilflächen bis Neuaustrieb Ende April 2021 gewartet.

Zur Bestandsverjüngung der Blühflächen erfolgte im Sommer ein Schröpfschnitt auf Kniehöhe. Der Schnitt wurde auf der Hälfte der Blühflächen vorgenommen, auf der zweiten Hälfte wird Mahdverzicht zum Stängelerhalt über den Winter praktiziert. 

Eine weitere Schnittmaßnahme im Umfeld der Blühflächen ist der Schröpfschnitt bei Neueinsaat: unerwünschte Gräser und Beikräuter sind oft konkurenzstärker, laufen schneller auf und sind schnellwüchsiger als die neu angesäten Wildstauden. Um die Konkurrenz nach Auflaufen des Saatgutes nicht zu groß werden zu lassen, wurde auf Teilflächen nach 8 bis 10 Wochen nach Ansaat ein Schröpfschnitt der unerwünschten Beikräuter auf 5-6 cm Wuchshöhe vorgenommen. 

Abb.1: Doppelmessermähwerk im Einsatz

Alle Mahden und Schnittmaßnahmen wurden mit tierschonenden Doppelmessermähwerken vorgenommen.

Grüne Wege

Die Grünen Wege im Untersuchungsgebiet wurden üblicherweise das Jahr über mit Trommelmähwerken gemulcht. Beim Einsatz von Kreisel-, oder Trommelmähwerken ist im Vergleich zum Doppelmessermähwerk die Verlustrate unter den im Bestand vorhandenen Tieren sehr hoch.

"Grüne" Wege bilden im Untersuchungsgebiet durch ihre länglichen Formen Vernetzungselemente zu weiteren Lebensräumen. Aufgrund dieser hohen Bedeutung ist das Mahdmanagement an die entsprechenden Erfordernisse anzupassen. Um Kleinlebewesen zu schonen, sollte Teilflächenmahd und Hochschnitt erfolgen. Zur Förderung der Pflanzenvielfalt sollte das dabei anfallende Schnittgut abtransportiert werden.

Der erste Versuchsschnitt der Wegraine im Untersuchungsgebiet mit dem Doppelmessermähwerk erfolgte Ende Juli.

Abb.2: Alternierende Mahd, blütenreicher Saum

Abb.3: Ungemäht, gräserdominiert, blütenarm

Die Mahd der Wegraine der grünen Wege sollte einmal pro Jahr wechselseitig mit einem Doppelmessermähwerk erfolgen.

Grünstreifen am Ottersheimer Weg

Die Mahden im Grünstreifen am Ottersheimer Weg wurden im Zeitraum Juli bis August 2020 durchgeführt. Im Juli wurde mit dem Doppelmessermähwerk die erreichbaren Bereiche vom Ottersheimer Weg aus gemäht (siehe Abb. 4), im August wurden die noch ausstehenden Flächen mit dem Kreiselmäher gemulcht (siehe Abb. 5). Im nördlichen Teilabschnitt des Grünstreifens erfolgte im Sommer 2020 Schafbeweidung. 

"Grüne" Wege bilden im Untersuchungsgebiet durch ihre länglichen Formen Vernetzungselemente zu weiteren Lebensräumen. Aufgrund dieser hohen Bedeutung ist das Mahdmanagement an die entsprechenden Erfordernisse anzupassen. Um Kleinlebewesen zu schonen, sollte Teilflächenmahd und Hochschnitt erfolgen. Zur Förderung der Pflanzenvielfalt sollte das dabei anfallende Schnittgut abtransportiert werden.

Abb.4: Teilflächenmahd am Ottersheimer Weg

Abb.5: Teilflächenmahd mit Kreiselmäher ohne Schnittgutberäumung

Hintergründe

Mit einem gezielten Mahdmanagement können die Höhe, Dichte, Zusammensetzung sowie unterschiedliche Blühtermine der krautigen Vegetation gesteuert werden. Der dadurch geförderte Struktur- und Blütenreichtum bietet vielen Tierarten Nist- und Nahrungsmöglichkeiten .Die Mahd sollte deshalb tierschonend mit Balkenmähern mit Doppelmessermähwerk erfolgen. Um einzelne Zielarten, wie z.B. Amphibien zu schonen, sollte ein Hochschnitt der Vegetation auf 10 cm erfolgen.

Die Beräumung des dabei anfallenden Schnittgutes führt durch Nährstoffentzug zur Aushagerung des Standortes, dessen Blütenreichtum dadurch indirekt gefördert wird. Für das Blütenmanagement gilt im Weiteren, dass durch räumlich, zeitlich versetzte Mahden (Staffelmahd), unterschiedliche Blühtermine durch das Schaffen verschiedener Entwicklungsstadien der Vegetation auf Teilflächen gefördert werden. Stängelerhalt auf Teilflächen über den Winter berücksichtigt die Entwicklung und den Schutz von Ei- und Larvalstadien, für die so wichtige Struktur- und Habitatelemente durch Mahdverzicht geschaffen werden. 

Abb.5: Doppelmessermähwerk